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Erklärung der deutschen Bischöfe zu Donum Vitae e.V.

Mit Datum vom 20. Juni 2006 bekräftigten die deutschen Bischöfe ihre Richtlinien für die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen, die zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten sind. In den Bischöflichen Richtlinien heißt es in Paragraf 12 – Kirchliche Anerkennung der Beratungsstellen 3):
„Der Träger einer Beratungsstelle darf nicht gleichzeitig Einrichtungen betreiben, mittragen noch ideell oder finanziell fördern, die Beratungsbescheinigungen ausstellen, die eine der Voraussetzungen für eine straffreie Abtreibung sind. Ebenfalls darf er kein eigenes Personal für diese Einrichtungen freistellen oder beurlauben.“

Die Erklärung Nr. 104 der Deutschen Bischöfe sagt ausdrücklich, dass diese Bischöflichen Richtlinien auch auf den Verein Donum Vitae e.V. zutreffen und verdeutlicht den 3. Absatz des § 12 der Bischöflichen Richtlinien in fünf Unterpunkten.

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