Beratungskonzept

Schwangerschaft ist eine einzigartige Situation – und nicht immer eine gute Hoffnung. In einem möglichen Konflikt der Entscheidung für oder gegen das Kind gibt es meistens keine einfachen Rezepte oder Lösungen.

Nach deutschem Recht ist der Abbruch einer Schwangerschaft rechtswidrig aber bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei, wenn die Schwangere eine Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle mit einer Bescheinigung nachweisen kann.

Unsere Beratungsstellen sind Teil dieses staatlichen Systems. Unsere Beraterinnen beraten nach einem von ihnen selbst entwickelten, ganzheitlichen Konzept, auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes.

Unser Ziel ist es:

  • die individuellen Lebensumstände der Frau/des Paares/der Familie zu berücksichtigen,
  • die Möglichkeit zu geben, sich mit den z.Zt. wichtigen Fragen in Ruhe auseinanderzusetzen
  • die persönlichen Stärken und Kraftquellen zu entdecken und für die Problembewältigung nutzbar zu machen

Und vor allem:

  • die Entscheidung der Frau anzuerkennen und zu unterstützen.