Über uns
Ziele | Angebote | Beratungskonzept | Bundesverein | Unser Name Frauenwürde
Der Verein Frauenwürde e.V.
ist hervorgegangen aus einer Projektgruppe zum Verbleib der römisch-katholischen Kirche in Deutschland im staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung.
Unsere Geschichte als PDF-Datei
Ziele der Projektgruppe waren
- Gewährleistung einer Beratung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt in katholischer Trägerschaft - auch nach dem erwarteten Ausstieg der katholischen Kirche aus dem gesetzlichen System
- Kontakte zu katholischen Beratungsstellen und Beraterinnen aufzunehmen,
- eigene Konzepte und Lösungen zu entwickeln, und
- den Aufbau von Beratungsstellen mit Ausstellung eines Beratungsnachweises zu prüfen und vorzubereiten.
Aus diesen Überlegungen entstanden
- der Verein Frauenwürde e.V. im August 1998. Er war ursprünglich beim Amtsgericht Hanau eingetragen, ist inzwischen aber wegen der Verlegung des Ortes der Geschäftsführung nach 45721 Haltern beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Registernummer VR 2404 zu finden. Mit dem letzten Freistellungsbescheid vom 17.06.2021 ist der Verein vom Finanzamt Marl unter der Steuernummer 359/5730/2945 weiterhin als mildtätig anerkannt.
und nach dem Ausstieg der deutschen Bischöfe aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung mit Hilfe von Landes- und Ortsvereinen
- unsere erste Beratungsstelle für Schwangere im Konflikt - Mirjam in Olpe - am 1. Juli 2000
- die Beratungsstellen in Neuwied, Duisburg (Haus im Hof) und Hattingen im Jahr 2001
- die Beratungsstelle in Lahnstein 2002
- die Beratungsstelle Sarah & Hagar in Eschborn im Jahr 2006
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Frauenwürde
- bietet eine gesetzliche Konfliktberatung, die Frauen (und ihre Partner) im Schwangerschaftskonflikt annimmt und mit ihnen gemeinsam nach einer tragfähigen Entscheidung sucht,
- fordert den Respekt vor der verantworteten Gewissensentscheidung auf allen Ebenen ein,
- informiert die Öffentlichkeit über die Situation von schwangeren Frauen, Paaren, Familien,
- will Verbesserungen für Frauen, Kinder und Familien entwickeln und durchsetzen.
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Bald nach der Gründung des Vereins erarbeiteten Konfliktberaterinnen, die Mitglied des Vereins sind, ein
Beratungskonzept
(zum Beratungskonzept), das auf einem christlichen Menschenbild beruht, auf den gültigen Gesetzen (Gesetzestexte) basiert und eine Begleitung der Frau/der Paares/der Familie nach der Entscheidung - auch nach einem Abbruch - vorsieht.
Heute arbeiten sechs Beratungsstellen, deren Träger Ortsvereine von Frauenwürde e.V. sind, nach dem damals erarbeiteten Konzept.
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Der
Bundesverein Frauenwürde e.V.
(zum Bundesverein) unterstützt die Beratungsstellen bei allen ihren Aufgaben ideell, praktisch und finanziell nach seinen Möglichkeiten.
Ein bis zwei Mal im Jahr bietet der Bundesverein Fortbildungen für die Beraterinnen zu ganz unterschiedlichen Themen an. Neben dem Fortbildungsangebot bleibt auch Zeit für den notwendigen Austausch von Erfahrungen.
Auch die Vorstände der Trägervereine kommen ein- bis zweimal jährlich zusammen, um Informationen weiterzugeben, sich weiterzubilden und offene Fragen zu diskutieren.
Alle zwei Jahre treffen sich die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen und die Vorstände der Trägervereine zu einem gemeinsamen Betriebsausflug, um persönliche Kontakte aufzubauen und zu pflegen.
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Den Namen Frauenwürde
haben wir gewählt, um deutlich zu machen, dass es uns um die Frauen und ihre Würde geht, die durch ihre Schwangerschaft in eine Konflikt- oder Notsituation geraten sind.
Nicht jede Schwangerschaft ist mit einer guten Hoffnung verbunden. Diese Veränderung in ihrem Leben kann für eine Frau zu einem existentiellen Konflikt werden, in dem sie als Schwangere - häufig durch massiven Druck von außen - nicht mehr ein noch aus weiß. In einer solchen Situation kann es schwer werden, sich für ein Kind zu entscheiden.
Eine Frau im Schwangerschaftskonflikt muss eine schnelle Entscheidung treffen. Es muss ihr zugestanden werden, dass diese Entscheidung in diesem Moment für sie die einzig richtige ist. Auch wenn die Frau sich nach Abwägung ihrer Situation gegen das Kind entscheidet, darf sie nicht diskriminiert und abgewertet werden. Sie muss angenommen werden mit ihrer Gewissensentscheidung, mit ihrer möglichen Schuld und mit ihrer Trauer.
Und das ist eine Frage der Anerkennung ihrer Würde.